Gemeinderat Luxemburg
"Cinémathèque" wird unter Denkmalschutz gestellt
Diverse Straßen und Immobilien werden in die Liste der "ensembles sensibles" aufgenommen
Der Schwerpunkt der Gemeinderatssitzung der Stadt Luxemburg am Montag lag auf dem Schutz von architektonisch wertvollen Gebäuden. Mehrere Zonen wurden in die Liste der sogenannten ensembles sensibles aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Außenkonstruktionen, unter anderem die Fassaden, von Gebäuden unter besonderen Schutz gestellt werden. Die Stadt hat ein Mitspracherecht, wenn etwas gebaut bzw. umgebaut werden soll. Änderungen dürfen demnach nur unter der Bedingung, dass die städtebauliche Harmonie des Viertels bestehen bleibt, vorgenommen werden.
Weiter wurde dafür gestimmt, diverse Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Der Gemeinderat sprach sich demnach für eine Klassierung als Monument national der Cinémathèque und des daneben gelegenen Kinderhorts mitsamt des dazugehörigen Innenhofs aus. Gleiches gilt für das Couvent des Pères rédemptoristes und die St-Alphonse-Kirche in der Kapuzinergasse. Auch die Immobilie auf Nummer 108, Avenue du X Septembre, soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Hier war einst der Sitz der Wohnungsbaugesellschaft SNHBM untergebracht, die das Gebäude jedoch inzwischen verkauft hat.
Weiter soll das Accinauto auf Nummer 36, Place de la Gare/ 24, Rue d'Epernay ins inventaire supplémentaire des monuments nationaux aufgenommen werden. Beim Haus auf Nummer 121 in der Avenue du X Septembre war man sich diesbezüglich uneins. Letztlich wurde dennnoch mehrheitlich beschlossen, eine Aufnahme ins inventaire gutzuheißen.
Was verschiedene Häuser in der Rue du Travail in Beggen angeht, so bevorzugte es die Gemeinde mit den Gegenstimmen der LSAP diese als ensembles sensibles zu klassieren statt sie wie vorgeschlagen im inventaire supplémentaire aufzunehmen. Bei den Gebäuden auf Nummer 3, 5 und 7 in der Avenue de la Gare lehnte der Gemeinderat eine Aufnahme ins inventaire ebenfalls mehrheitlich ab in diesem Fall, da es für die Gebäude 3 und 5 ein Bauvorhaben gebe.
Ebenfalls in diesem Kontext wurde eine Abänderung des PAG betreffend jene Viertel, die historisch gewachsen sind, gutgeheißen. Betroffen sind vor allem Straßen bzw. Häuser von Beginn des 20. Jahrhunderts in Merl, Belair und Hollerich, aber auch z. B. in Bonneweg, Dommeldingen, Beggen (etwa in der Rue du Travail), Gasperich (u. a. Rue Franklin) und Neudorf (z. B. Rue de Neudorf). Besagte Zonen sollen in die Kategorie der ensembles sensibles aufgenommen werden.
Rätin Isabel Wiseler (CSV) gab zu bedenken, dass eine solche Klassierung Auswirkungen für die Besitzer mit sich bringe, dies etwa in puncto erlaubte Bauhöhe. Es sei demnach sehr wichtig, die betroffenen Bürger gut über solche Schritte zu informieren. Bürgermeisterin Lydie Polfer zufolge wird u. a. eine Liste der betroffenen Straßen bzw. Immobilien bei der Gemeinde aushängen. Die Bewohner hätten einen Monat lang Zeit, um Einspruch dagegen einzureichen. Einzeln bzw. schriftlich informiert würden die jeweiligen Eigentümer jedoch nicht.
"Cinémathèque" wird unter Denkmalschutz gestellt
Diverse Straßen und Immobilien werden in die Liste der "ensembles sensibles" aufgenommen
Der Schwerpunkt der Gemeinderatssitzung der Stadt Luxemburg am Montag lag auf dem Schutz von architektonisch wertvollen Gebäuden. Mehrere Zonen wurden in die Liste der sogenannten ensembles sensibles aufgenommen. Dies bedeutet, dass die Außenkonstruktionen, unter anderem die Fassaden, von Gebäuden unter besonderen Schutz gestellt werden. Die Stadt hat ein Mitspracherecht, wenn etwas gebaut bzw. umgebaut werden soll. Änderungen dürfen demnach nur unter der Bedingung, dass die städtebauliche Harmonie des Viertels bestehen bleibt, vorgenommen werden.
Weiter wurde dafür gestimmt, diverse Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen. Der Gemeinderat sprach sich demnach für eine Klassierung als Monument national der Cinémathèque und des daneben gelegenen Kinderhorts mitsamt des dazugehörigen Innenhofs aus. Gleiches gilt für das Couvent des Pères rédemptoristes und die St-Alphonse-Kirche in der Kapuzinergasse. Auch die Immobilie auf Nummer 108, Avenue du X Septembre, soll unter Denkmalschutz gestellt werden. Hier war einst der Sitz der Wohnungsbaugesellschaft SNHBM untergebracht, die das Gebäude jedoch inzwischen verkauft hat.
Weiter soll das Accinauto auf Nummer 36, Place de la Gare/ 24, Rue d'Epernay ins inventaire supplémentaire des monuments nationaux aufgenommen werden. Beim Haus auf Nummer 121 in der Avenue du X Septembre war man sich diesbezüglich uneins. Letztlich wurde dennnoch mehrheitlich beschlossen, eine Aufnahme ins inventaire gutzuheißen.
Was verschiedene Häuser in der Rue du Travail in Beggen angeht, so bevorzugte es die Gemeinde mit den Gegenstimmen der LSAP diese als ensembles sensibles zu klassieren statt sie wie vorgeschlagen im inventaire supplémentaire aufzunehmen. Bei den Gebäuden auf Nummer 3, 5 und 7 in der Avenue de la Gare lehnte der Gemeinderat eine Aufnahme ins inventaire ebenfalls mehrheitlich ab in diesem Fall, da es für die Gebäude 3 und 5 ein Bauvorhaben gebe.
Ebenfalls in diesem Kontext wurde eine Abänderung des PAG betreffend jene Viertel, die historisch gewachsen sind, gutgeheißen. Betroffen sind vor allem Straßen bzw. Häuser von Beginn des 20. Jahrhunderts in Merl, Belair und Hollerich, aber auch z. B. in Bonneweg, Dommeldingen, Beggen (etwa in der Rue du Travail), Gasperich (u. a. Rue Franklin) und Neudorf (z. B. Rue de Neudorf). Besagte Zonen sollen in die Kategorie der ensembles sensibles aufgenommen werden.
Rätin Isabel Wiseler (CSV) gab zu bedenken, dass eine solche Klassierung Auswirkungen für die Besitzer mit sich bringe, dies etwa in puncto erlaubte Bauhöhe. Es sei demnach sehr wichtig, die betroffenen Bürger gut über solche Schritte zu informieren. Bürgermeisterin Lydie Polfer zufolge wird u. a. eine Liste der betroffenen Straßen bzw. Immobilien bei der Gemeinde aushängen. Die Bewohner hätten einen Monat lang Zeit, um Einspruch dagegen einzureichen. Einzeln bzw. schriftlich informiert würden die jeweiligen Eigentümer jedoch nicht.
"Cinémathèque" wird unter Denkmalschutz gestellt
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