mercredi 28 janvier 2015

Samenspender: Kinder haben Auskunftsrecht

Samenspender: Kinder haben Auskunftsrecht



Karlsruhe – Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, frühzeitig den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren.

„Ein Mindestalter ist nicht erforderlich”, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Im vorliegenden Fall hatten zwei heute 12 und 17 Jahre alte Schwestern aus der Nähe von Hannover Auskunft von einer Reproduktionsklinik verlangt. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1989 hat jeder das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft. Strittig war, ob das auch schon für Kinder gilt. Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland etwa 100 000 mit Samenspende gezeugte Kinder.








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