jeudi 29 janvier 2015

Justizopfer soll 50 000 Euro erhalten

Justizopfer soll 50 000 Euro erhalten



Saarbrücken – Ein 71 Jahre alter Mann, der zu Unrecht wegen sexuellen Missbrauchs seiner Pflegetochter im Gefängnis saß, soll 50 000 Euro Schmerzensgeld erhalten.

Ein psychologisches Gutachten, das zu seiner Verurteilung geführt hatte, habe wissenschaftliche Standards nicht eingehalten und sei insofern grob fahrlässig erstellt worden, befand das Landgericht Saarbrücken in seinem Urteil. Der Mann hatte die damalige Gutachterin verklagt. In einem Wiederaufnahmeverfahren war das frühere Urteil gegen den heute 71-Jährigen nach knapp zwei Jahren Haft aufgehoben worden. Grundlage dafür war ein Gutachten aus einem späteren Zivilprozess der Pflegetochter, das der ursprüngliche Expertise Mängel und Fehleinschätzungen bescheinigte.








Justizopfer soll 50 000 Euro erhalten

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