Asphaltfabrik in Esch
Einsprüche gegen Asphaltfabrik zurückgewiesen
Der juristische Streit um das Asphaltwerk in der Industriezone Monkeler ist wohl beendet. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Einwände der Gemeinden Esch, Schifflingen und Monnerich nicht berechtigt seien. Im Februar vergangenen Jahres hatte Staatssekretär Camille Gira die Betriebsgenehmigung erteilt. Wie er selbst erklärte, hätte er keine andere Wahl gehabt , da der Betreiber sämtliche Auflagen erfüllte. Die drei Anrainergemeinden standen dem Projekt von Beginn an skeptisch gegenüber. Sie befürchteten zusätzliche Luftverschmutzung, Lärmbelästigung der Anwohner, sowie eine Zunahme des Schwerverkehrs. Auch die Bevölkerung der drei Gemeinden hatte auf einer Bürgerversammlung ihrem Unmut Luft gemacht.
Anlage ist konform
Gira hatte dem Betreiber nach Vorlage eines ersten Projektes weitere Auflagen gemacht, um die Lärm-und Geruchsbelästigung einzuschränken. Das nun vorliegende Urteil gibt dem Infrastrukturministerium in allen Punkten Recht. Die Anlage sei demnach konform zum allgemeinen Bebauungsplan der Stadt Esch. Auch der Einwand, die gesamte Industriezone bedürfe einer neuen Kommodo-Genehmigung, wurde zurückgewiesen. Dies gelte demnach nur für neu ausgewiesene Industriezonen. Zudem konnten die Kläger nicht nachweisen, dass das Werk schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt habe.
Die betroffenen Gemeinden wollen laut dem Schifflinger Bürgermeister Roland Schreiner das Urteil im Detail prüfen und dann gemeinsam über die weitere Vorgehensweise beraten.
Einsprüche gegen Asphaltfabrik zurückgewiesen
Der juristische Streit um das Asphaltwerk in der Industriezone Monkeler ist wohl beendet. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Einwände der Gemeinden Esch, Schifflingen und Monnerich nicht berechtigt seien. Im Februar vergangenen Jahres hatte Staatssekretär Camille Gira die Betriebsgenehmigung erteilt. Wie er selbst erklärte, hätte er keine andere Wahl gehabt , da der Betreiber sämtliche Auflagen erfüllte. Die drei Anrainergemeinden standen dem Projekt von Beginn an skeptisch gegenüber. Sie befürchteten zusätzliche Luftverschmutzung, Lärmbelästigung der Anwohner, sowie eine Zunahme des Schwerverkehrs. Auch die Bevölkerung der drei Gemeinden hatte auf einer Bürgerversammlung ihrem Unmut Luft gemacht.
Anlage ist konform
Gira hatte dem Betreiber nach Vorlage eines ersten Projektes weitere Auflagen gemacht, um die Lärm-und Geruchsbelästigung einzuschränken. Das nun vorliegende Urteil gibt dem Infrastrukturministerium in allen Punkten Recht. Die Anlage sei demnach konform zum allgemeinen Bebauungsplan der Stadt Esch. Auch der Einwand, die gesamte Industriezone bedürfe einer neuen Kommodo-Genehmigung, wurde zurückgewiesen. Dies gelte demnach nur für neu ausgewiesene Industriezonen. Zudem konnten die Kläger nicht nachweisen, dass das Werk schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt habe.
Die betroffenen Gemeinden wollen laut dem Schifflinger Bürgermeister Roland Schreiner das Urteil im Detail prüfen und dann gemeinsam über die weitere Vorgehensweise beraten.
Einsprüche gegen Asphaltfabrik zurückgewiesen
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