Tödlicher Unfall in Trier
Geringere Strafe für Baumkontrolleur
Zwei Jahre nachdem eine umgefallene Kastanie eine Frau in der Trierer Innenstadt erschlagen hat, ist ein Mitarbeiter des städtischen Grünflächenamts zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. In erster Instanz hatten ihm die Richter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eine Strafe von 4.800 Euro auferlegt. Das neuerliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte den Baum vier Monate vor dem tödlichen Unfall kontrolliert. Eine nähere Untersuchung hatte er allerdings nicht durchgeführt. Daher wurde nicht erkannt, dass die Standsicherheit der Kastanie nicht mehr gegeben war. Sie fiel Ende November 2012 bei ruhigem Wetter um und traf eine Frau und einen Mann. Die Frau erlag ihren Verletzungen. Der Mann ist nach Informationen des "Trierischen Volksfreunds" heute gehbehindert und wurde frühverrentet.
Laut dem Medienberichtwollte der Angeklagte im Berufungsprozess einen Freispruch erwirken. Der Richter habe seine Schuld jedoch als erwiesen angesehen, da er den Baum näher hätte kontrollieren müssen. Zugleich sah der Richter auch die Stadt Trier in der Verantwortung. Das Grünflächenamt gilt als personell unterbesetzt.
Geringere Strafe für Baumkontrolleur
Zwei Jahre nachdem eine umgefallene Kastanie eine Frau in der Trierer Innenstadt erschlagen hat, ist ein Mitarbeiter des städtischen Grünflächenamts zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden. In erster Instanz hatten ihm die Richter wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung eine Strafe von 4.800 Euro auferlegt. Das neuerliche Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte den Baum vier Monate vor dem tödlichen Unfall kontrolliert. Eine nähere Untersuchung hatte er allerdings nicht durchgeführt. Daher wurde nicht erkannt, dass die Standsicherheit der Kastanie nicht mehr gegeben war. Sie fiel Ende November 2012 bei ruhigem Wetter um und traf eine Frau und einen Mann. Die Frau erlag ihren Verletzungen. Der Mann ist nach Informationen des "Trierischen Volksfreunds" heute gehbehindert und wurde frühverrentet.
Laut dem Medienberichtwollte der Angeklagte im Berufungsprozess einen Freispruch erwirken. Der Richter habe seine Schuld jedoch als erwiesen angesehen, da er den Baum näher hätte kontrollieren müssen. Zugleich sah der Richter auch die Stadt Trier in der Verantwortung. Das Grünflächenamt gilt als personell unterbesetzt.
Geringere Strafe für Baumkontrolleur
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