Ex-CSU-Fraktionschef: Bewährung gefordert
Augsburg Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Ex-CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid (61) eine zweijährige Haftstrafe gefordert.
Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem solle Schmid dazu verurteilt werden, 150 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Dem ehemaligen Abgeordneten und Staatssekretär wird vorgeworfen, seine Ehefrau im heimischen Abgeordnetenbüro mehr als zwei Jahrzehnte lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Schmid soll so Sozialabgaben und Lohnsteuer in Höhe von fast einer halben Million Euro hinterzogen haben.
Augsburg Die Staatsanwaltschaft hat im Prozess gegen Ex-CSU-Landtagsfraktionschef Georg Schmid (61) eine zweijährige Haftstrafe gefordert.
Die Strafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem solle Schmid dazu verurteilt werden, 150 000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Dem ehemaligen Abgeordneten und Staatssekretär wird vorgeworfen, seine Ehefrau im heimischen Abgeordnetenbüro mehr als zwei Jahrzehnte lang als Scheinselbstständige beschäftigt zu haben. Schmid soll so Sozialabgaben und Lohnsteuer in Höhe von fast einer halben Million Euro hinterzogen haben.
Ex-CSU-Fraktionschef: Bewährung gefordert
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