Niebaum zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt
Gerd Niebaum, langjähriger Präsident des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, ist im Prozess wegen Untreue, Kreditbetrug und Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden, muss aber nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Dortmund verurteilte den 66-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr gefordert. Vier Monate gelten wegen des langen Verfahrens bereits als vollstreckt. Niebaum hatte während der Verhandlung ein Geständnis abgelegt. Er hatte eingeräumt, sich in einer finanziell schwierigen Situation als Testamentsvollstrecker selbst ein Darlehen in Höhe von 450.000 Euro gewährt zu haben. Zu Prozessbeginn am 9. Januar hatte Niebaum erklärt, derzeit keine Einkünfte zu haben und von den Rücklagen seiner Familie zu leben.
Gerd Niebaum, langjähriger Präsident des Fußball-Bundesligisten Borussia Dortmund, ist im Prozess wegen Untreue, Kreditbetrug und Urkundenfälschung schuldig gesprochen worden, muss aber nicht ins Gefängnis. Das Landgericht Dortmund verurteilte den 66-Jährigen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate mehr gefordert. Vier Monate gelten wegen des langen Verfahrens bereits als vollstreckt. Niebaum hatte während der Verhandlung ein Geständnis abgelegt. Er hatte eingeräumt, sich in einer finanziell schwierigen Situation als Testamentsvollstrecker selbst ein Darlehen in Höhe von 450.000 Euro gewährt zu haben. Zu Prozessbeginn am 9. Januar hatte Niebaum erklärt, derzeit keine Einkünfte zu haben und von den Rücklagen seiner Familie zu leben.
Niebaum zu 20 Monaten auf Bewährung verurteilt
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