jeudi 19 février 2015

Beschuldigter kann mit Freispruch rechnen

Welpenprozess

Beschuldigter kann mit Freispruch rechnen




Der Welpenhändler, der am 15. Juli vergangenen Jahres zu einer Haftstrafe von neun Monaten ohne Bewährung und einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt wurde, kann jetzt mit einem Freispruch rechnen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah im Berufungsprozess keine Anhaltspunkte mehr für ein Vergehen, das eine Verurteilung nach sich ziehen müsste.



Zuvor hatte der Anwalt des Angeklagten auf die dünne Beweislage hingewiesen. Zudem habe sein Mandant genauso wie seine mitangeklagte Mutter erheblich unter den Folgen der ganzen Affäre zu leiden gehabt, dies sowohl in gesundheitlicher als auch in privater Hinsicht. Im gesamten Dossier gebe es zudem keinen Hinweis darauf, dass sein Mandant bewusst illegal gehandelt habe.



Der Angeklagte, der Einspruch gegen das Urteil gegen ihn eingelegt hatte, war am Donnerstag zum ersten Mal in diesem Fall vor Gericht selbst anwesend. Er war in der Nacht zum 31. Oktober 2012 von Zollbeamten in seinem Wagen kontrolliert worden. Laut den Ausführungen eines Beamten, der am Donnerstag als Zeuge aussagte, hatte der Beschuldigte zwölf Welpen in seinem Wagen. Diese wollte er aus der tschechischen Republik nach Luxemburg einführen.



Einige der Hunde seien in schlechter gesundheitlicher Verfassung gewesen, so der Zeuge, allerdings seien sämtliche Tiere mit einem Chip versehen gewesen und die nötigen Papiere hätten vorgezeigt werden können. Der Mann war allerdings nicht im Besitz einer gültigen Handelsermächtigung.

Keine Beweis für Vergehen



Der Beschuldigte leugnete dies am Donnerstag nicht, er verwies aber auf seine Mutter, die eine solche Genehmigung habe. Auch eine Ermächtigung der Veterinärinspektion habe vorgelegen.



Der Angeklagte, der seinen Wohnsitz in der Zwischenzeit in die tschechische Republik verlegt hat, beteuerte am Donnerstag, keine illegalen Absichten gehabt zu haben. Die einzigen Hunde, die er verkauft habe, seien zwei Welpen aus Privatbesitz gewesen. Die Geschäfte seiner Mutter hätten ihn überfordert, er selbst habe zu keinem Moment an diesen Tätigkeiten teilgenommen.



Angesichts des recht dünnen Dossiers und der Genehmigungen, die die Mutter des Angeklagten vorlegen konnte, beantragte die Staatsanwaltschaft jetzt den Freispruch für den Angeklagten.








Beschuldigter kann mit Freispruch rechnen

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